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Produktinfo

Zur Versicherung des Gebäudes

Gewerbliche Gebäudeversicherung

Die ERGO Gewerbliche Gebäudeversicherung bietet Versicherungsschutz für Gebäude sowie Gebäudezubehör. Zum Gebäude gehören die Fundamente und das Mauerwerk, sowie alle mit dem Gebäude fest verbundenen Teile wie Türen, Fenster, Balkone, Wandverkleidungen, fest verlegte Bodenbeläge, Hauswasserversorgung, Klimaanlagen etc. Gebäudezubehör ist Zubehör, das der Instandhaltung oder dem Unterhalt des versicherten Gebäudes dient (z. B. Brennstoffvorräte, Vorräte an Fliesen, Bodenbelägen, Tapeten).

Komplettiert wird der Versicherungsschutz durch die Mietverlustdeckung. Ist das versicherte Gebäude durch einen Sachschaden beschädigt oder zerstört und der Mieter daher berechtigt, die Zahlung der Miete ganz oder teilweise zu verweigern, wird der entgangene Mietzins einschließlich fortlaufender Mietnebenkosten für eine Dauer von bis zu 24 Monaten (Haftzeit) ersetzt.

Versicherbare Gefahren

  • Feuer: Versichert sind Schäden, die durch Brand, Blitzschlag oder Überspannung durch Blitz verursacht werden. Auch gegen Schäden durch Explosion, Implosion und Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs ist der Kunde abgesichert.
  • Leitungswasser: Wenn Wasser bestimmungswidrig aus den Rohren oder Installationen des Gebäudes entweicht, werden die Kosten für die Beseitigung des Schadens am Rohr sowie den entstandenen Nässeschaden an der Einrichtung ersetzt.
  • Sturm/Hagel: Der Schutz umfasst Schäden, die durch direkte Einwirkung von Sturm oder Hagel eintreten oder z. B. durch umherfliegende Gegenstände wie Bäume oder Gebäudeteile verursacht werden. Von einem Sturm ist ab Windstärke 8 die Rede.
  • Überschwemmung/Rückstau: ERGO leistet bei Schäden, die durch Überschwemmung entstehen, z. B. nach einem Hochwasser. Oder wenn die Kanalisation bei einem Unwetter die Wassermassen nicht aufnehmen kann. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem Ablauf von einem Monat ab Antragstellung (Wartezeit). Diese Regelung entfällt, soweit der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung fortgesetzt wird.
  • Sonstige Naturgefahren: Versichert sind Schäden, die durch Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch entstehen. Auch Schäden durch Lawinen, Schneedruck oder einen Vulkanausbruch sind im Versicherungsschutz inbegriffen. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem Ablauf von einem Monat ab Antragstellung (Wartezeit). Diese Regelung entfällt, soweit der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung fortgesetzt wird.
  • Extended Coverage Gefahren: Versichert sind Schäden, die durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung entstehen. Auch Böswillige Beschädigung oder Schäden durch Fahrzeuganprall, Rauch und Überschalldruckwellen gehören dazu.
  • Unbenannte Gefahren: Hier gilt: Alles ist versichert, was nicht explizit ausgeschlossen ist und nicht über eine andere Gefahr versichert werden kann – z. B. sammelt sich Starkregen auf dem Flachdach eines Getränkemarktes und kann nicht ablaufen, da die Abflüsse verstopft sind. Durch das Gewicht der Wassermassen stürzt das Dach teilweise ein.

Versicherte Kosten: Folgende Kosten sind summarisch bis zu 100 % der Versicherungssumme, maximal 2,5 Mio. Euro versichert. Die Versicherung erfolgt auf „Erstes Risiko“, d. h., dass bei den Kosten keine Unterversicherung angerechnet wird.

  • Aufräumungs-, Abbruch- und Absperrkosten; Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen, Bewegungs- und Schutzkosten; Feuerlöschkosten; Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen
  • Kosten für die Dekontamination von Erdreich
  • Sachverständigenkosten ab 25.000 Euro Schadenshöhe (Ersatz von 80 % der Kosten)
  • Mehrkosten infolge von Preissteigerungen
  • Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen
  • Wiederherstellungskosten für Geschäftsunterlagen
  • Kosten durch Wasser- oder Gasverlust

Weitere versicherte Kosten, für die jeweils eigene Entschädigungsgrenzen gelten (Auszug):

  • Weiteres Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile (z. B. bauliche Einfriedungen, Terrassen, Überdachungen, Carports, Beleuchtungs- und Antennenanlagen) bis 20 % der Versicherungssumme
  • Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte nach einem Einbruch bis 1 % der Versicherungssumme
  • Rückreisekosten bei erheblichen Schäden während einer Urlaubs- oder Dienstreise bis 3.000 Euro
  • Regiekosten, soweit der entschädigungspflichtige Schaden 25.000 Euro übersteigt bis 2.500 Euro
  • Kosten für die Ermittlung der Schadenursache, auch wenn kein ersatzpflichtiger Schaden vorliegt bis 500 Euro (Jahreshöchstentschädigung 2.000 Euro) 
  • Kosten für das Entfernen von durch Blitzschlag, Sturm oder Hagel umgestürzter Bäume bis 5.000 Euro
  • Gebäudebeschädigungen infolge von Falschalarm eines Rauchmelders bis 2.500 Euro (Jahreshöchstentschädigung 10.000 Euro) 
  • Bruchschäden an Rohren der Gasversorgung, die auf dem Versicherungsort verlegt sind und der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt bis 3.000 Euro

Die komplette Übersicht der versicherten Kosten steht in den Bedingungen (Ziffer 3 VBGG 19), die hier abgelegt sind.

Weitere Vorteile zur Gewerblichen Gebäudeversicherung stehen hier.

Für die Wohnungswirtschaft (Wohnungsunternehmen, Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften) bietet ERGO besonderen Versicherungsschutz (siehe entsprechender Reiter).

Rohbauversicherung

Die Rohbauversicherung bietet während der Zeit des Rohbaus bis zur bezugsfertigen Erstellung (beitragsfrei für bis zu 12 Monate) Versicherungsschutz gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel für Gebäude und die zu ihrer Errichtung notwendigen, auf dem Versicherungsort befindlichen Baustoffe. Komplettiert wird der Versicherungsschutz durch die Mietverlustdeckung.

Glasversicherung für das gewerbliche Gebäude 

Versichert sind die fertig eingesetzten oder montierten Scheiben aus Glas oder Kunststoff des gesamten Gebäudes gegen Schäden durch Zerbrechen. Wahlweise kann auch nur die Verglasung von Räumen oder Gebäudeteilen, die dem allgemeinen Gebrauch dienen (z. B. in Treppenhäusern, Gemeinschafts-, Keller- und Bodenräumen, von Windfängen und Wetterschutzvorbauten) versichert werden. Werbeanlagen können zusätzlich versichert werden.

Kostenblock Glasversicherung: Folgende Kosten sind summarisch bis 5.000 Euro versichert. Die Versicherung erfolgt auf „Erstes Risiko“, d. h., dass bei den Kosten keine Unterversicherung angerechnet wird.

  • Schäden an von innen beschlagenen oder eingetrübten Mehrscheiben-Isolierverglasungen durch Undichtwerden der Randverbindungen (sog. „Blindwerden“)
  • Künstlerisch bearbeitete Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas oder Kunststoff (z. B. Motivdarstellung durch Glasmalerei, Ätzung, Schliff) sowie Blei- und Messingverglasungen mit künstlerischer Bearbeitung
  • Erneuerung von Anstrichen, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versicherten Sachen
  • Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen
  • Beseitigen und Wiederanbringen von Gegenständen, die das Einsetzen behindern (z. B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen, Schaufensterabschlüsse)
  • Zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z. B. Kran- oder Gerüstkosten)

Gebäudetechnik-Pauschalversicherung

Die Gebäudetechnik-Pauschalversicherung bietet Versicherungsschutz für sämtliche betriebsfertige Maschinen, maschinelle Einrichtungen und sonstige technische Einrichtungen, die Bestandteil oder Zubehör der versicherten Gebäude sind. Versicherte Sachen sind z. B. Heizungsanlagen, Klimaanlagen, Gas-, Elektro- und Fernsprechanlagen (ohne Endgeräte), Klingelanlagen, Aufzüge, Tür- und Toranlagen, Raumbelüftungsanlagen, Antennenanlagen, Alarmanlagen, Gebäudeleittechnik, Müllbeseitigungsanlagen. Versichert sind unvorhergesehene Sachschäden (z. B. durch Bedienungsfehler, Versagen von Mess‑, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen und Kurzschluss). Die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel sind ausgeschlossen und sollten über die Gewerbliche Gebäudeversicherung versichert werden.

Kostenblock Gebäudetechnik-Pauschalversicherung: Folgende Kosten sind jeweils bis zu 25.000 Euro auf Erstes Risiko versichert:

  • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
  • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Luftfrachtkosten
  • Bergungskosten

Eichkosten für Wiegeeinrichtungen sind bis zu 5.000 Euro auf Erstes Risiko mitversichert. Für Daten, Programme und vom Benutzer auswechselbare Datenträger besteht bis 5.000 Euro Versicherungsschutz auf Erstes Risiko. Hierfür gilt eine Selbstbeteiligung von 500 Euro.

Photovoltaik-Pauschalversicherung

Die Photovoltaik-Pauschalversicherung bietet Versicherungsschutz für Photovoltaikanlagen (Dach- oder Fassadenanlagen) einschließlich Module, Wechselrichter, Tragkonstruktionen und Peripherie (z. B. Sicherungseinrichtungen und Speichersysteme). Versichert sind unvorhergesehene Sachschäden (z. B. durch Bedienungsfehler, Kurzschluss, Schneedruck oder Tierverbiss). Die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel sind ausgeschlossen und sollten über die Gewerbliche Gebäudeversicherung versichert werden.

Im Rahmen der eingeschlossenen Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt der Versicherer auch eine Ausfallentschädigung, wenn die technische Einsatzmöglichkeit der versicherten und betriebsfertigen Anlage durch einen versicherten Schaden unterbrochen oder beeinträchtigt wird. Darüber hinaus bietet die eingeschlossene Minderertragsversicherung Schutz, wenn der gemäß Ertragsgutachten prognostizierte Jahresenergieertrag der versicherten Photovoltaikanlage z. B. infolge geringerer Globalstrahlung unterschritten wird.

Kostenblock Photovoltaik-Pauschalversicherung: Folgende Kosten sind jeweils bis zu 25.000 Euro auf Erstes Risiko versichert:

  • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
  • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Luftfrachtkosten
  • Bergungskosten
  • Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gestellung von Gerüsten und Arbeitsbühnen, Bereitstellung eines Provisoriums
  • Rückbaukosten

Zusätzlich sind folgende Kosten bis jeweils 5.000 Euro auf Erstes Risiko mitversichert:

  • Kosten für schadensbedingte Reparaturarbeiten an Dächern oder Fassaden
  • Daten, Programme und vom Benutzer auswechselbare Datenträger (Entschädigungsgrenze gilt insgesamt, Selbstbeteiligung 500 Euro)

 

Zur Versicherung des Geschäftsinhalts

Geschäftsinhaltsversicherung

Mit der ERGO Geschäftsinhaltsversicherung ist die gesamte technische und kaufmännische Betriebseinrichtung abgesichert. Dazu gehören z. B. Maschinen, Möbel oder Computer. Ebenfalls eingeschlossen sind betriebsübliche Vorräte und Waren, Gebrauchsgegenstände der Mitarbeiter, in das Gebäude eingefügte Sachen, sowie Muster, Anschauungsmodelle, Prototypen und Ausstellungsstücke, ferner typengebundene, für die laufende Produktion nicht mehr benötigte Fertigungsvorrichtungen. Selbst nicht betriebsübliche Vorräte und Waren sind bis 15 % der Versicherungssumme, maximal 20.000 Euro, mitversichert.

Komplettiert wird der Versicherungsschutz durch die Ertragsausfalldeckung. Ist der versicherte Betrieb durch einen Sachschaden ganz oder teilweise unterbrochen, werden die fortlaufenden Kosten und der entgehende Gewinn für den vereinbarten Zeitraum (Haftzeit) ersetzt.

Versicherbare Gefahren

  • Feuer: Versichert sind Schäden, die durch Brand, Blitzschlag oder Überspannung durch Blitz verursacht werden. Auch gegen Schäden durch Explosion, Implosion und Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs ist der Kunde abgesichert.
  • Einbruchdiebstahl: Erstattet wird der Verlust der versicherten Sachen sowie deren Beschädigung nach einem Einbruchdiebstahl. Vandalismus nach einem Einbruch gehört ebenso dazu wie Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks und auf Transportwegen.
  • Leitungswasser: Wenn Wasser bestimmungswidrig aus den Rohren oder Installationen des Gebäudes entweicht, werden die Kosten für die Beseitigung des Schadens am Rohr sowie der entstandene Nässeschaden an der Einrichtung ersetzt.
  • Sturm/Hagel: Der Schutz umfasst Schäden, die durch direkte Einwirkung von Sturm oder Hagel eintreten oder z. B. durch umherfliegende Gegenstände wie Bäume oder Gebäudeteile verursacht werden. Von einem Sturm ist ab Windstärke 8 die Rede.
  • Überschwemmung/Rückstau: ERGO leistet bei Schäden, die durch Überschwemmung entstehen (z. B. nach einem Hochwasser). Oder wenn die Kanalisation bei einem Unwetter die Wassermassen nicht aufnehmen kann. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem Ablauf von einem Monat ab Antragstellung (Wartezeit). Diese Regelung entfällt, soweit der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung fortgesetzt wird.
  • Sonstige Naturgefahren: Versichert sind Schäden, die durch Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch entstehen. Auch Schäden durch Schneedruck, Lawinen oder einen Vulkanausbruch sind im Versicherungsschutz inbegriffen. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem Ablauf von einem Monat ab Antragstellung (Wartezeit). Diese Regelung entfällt, soweit der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung fortgesetzt wird.
  • Extended Coverage Gefahren: Versichert sind Schäden, die durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung entstehen. Auch Böswillige Beschädigung oder Schäden durch Fahrzeuganprall, Rauch und Überschalldruckwellen gehören dazu.
  • Unbenannte Gefahren: Hier gilt: Alles ist versichert, was nicht explizit ausgeschlossen ist und nicht über eine andere Gefahr versichert werden kann – z. B. eine unvorhersehbare Beschädigung oder Zerstörung durch den Einsturz von Regalen.
  • Schäden am Kraftfahrzeuginhalt: Ersetzt werden versicherte Sachen, die in einem Fahrzeug transportiert werden. Der Schutz umfasst beispielsweise Schäden, die beim Be- oder Entladen entstehen oder durch einen Unfall eintreten.

Versicherte Kosten: Folgende Kosten sind summarisch bis zu 100 % der Versicherungssumme, maximal 2,5 Mio. Euro versichert. Die Versicherung erfolgt auf „Erstes Risiko“, d. h., dass bei den Kosten keine Unterversicherung angerechnet wird.

  • Aufräumungs-, Abbruch- und Absperrkosten; Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen, Bewegungs- und Schutzkosten; Feuerlöschkosten; Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen
  • Kosten für die Dekontamination von Erdreich
  • Sachverständigenkosten ab 25.000 Euro Schadenshöhe (Ersatz von 80 % der Kosten)
  • Mehrkosten infolge von Preissteigerungen
  • Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen
  • Wiederherstellungskosten für Geschäftsunterlagen
  • Aufgebots- und Wiederherstellungskosten für Urkunden
  • An der Außenseite des Gebäudes angebrachte Sachen
  • Kosten infolge Abhandenkommens von Geldschrankschlüsseln
  • Kosten für provisorische Sicherungsmaßnahmen nach einem Einbruch oder Einbruchsversuch
  • Mut- oder böswillige Beschädigung an externen Signalgebern von Einbruchmeldeanlagen
  • Kosten durch Wasser- oder Gasverlust

Weitere versicherte Kosten, für die jeweils eigene Entschädigungsgrenzen gelten (Auszug):

  • Bargeld und Wertsachen unter anderem Verschluss bis 3.000 Euro. Darin enthalten sind unverschlossen aufbewahrtes Bargeld und Wertsachen sowie Bargeld in Registrierkassen bis 500 Euro
  • Beseitigung von Gebäudeschäden sowie Schäden an Schaukästen und Vitrinen in der Gefahr Einbruchdiebstahl bis 25.000 Euro
  • Schlossänderungskosten in der Gefahr Einbruchdiebstahl bis 25.000 Euro
  • Einfacher Diebstahl an Geschäftsfahrrädern bis 1.500 Euro
  • Einfacher Diebstahl und Beschädigung an Firmen- oder Praxisschildern bis 500 Euro
  • Sachen im Freien bis 50.000 Euro in den Gefahren Feuer und Leitungswasser; in der Gefahr Sturm/Hagel bis 5.000 Euro
  • Kosten für die Ermittlung der Schadenursache, auch wenn kein ersatzpflichtiger Schaden vorliegt, bis 500 Euro (Jahreshöchstentschädigung 2.000 Euro)
  • Sachen in neu hinzukommenden Betriebsgrundstücken und Unternehmen in den Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel sowie in Extended Coverage Gefahren, Unbenannten Gefahren bis 500.000 Euro; in der Gefahr Einbruchdiebstahl bis 50.000 Euro

Die komplette Übersicht der versicherten Kosten steht in den Bedingungen (Ziffer 3 VBIG 19), die hier abgelegt sind.

Weitere Vorteile zur Geschäftsinhaltsversicherung stehen hier.

Für landwirtschaftliche Betriebe bietet ERGO besonderen Versicherungsschutz (siehe entsprechender Reiter).

Ähnliches gilt für Betriebe aus dem Bereich der Juweliere. Hier sind KBI und Underwriting die fachlichen Ansprechpartner.

Glasversicherung für den Geschäftsinhalt

Versichert sind die fertig eingesetzten oder montierten Scheiben aus Glas oder Kunststoff der gesamten Innen- und Außenverglasung von Geschäfts-, Betriebs- und Lagerräumen, Betriebseinrichtung sowie von Außenschaukästen und -vitrinen gegen Schäden durch Zerbrechen. Werbeanlagen können zusätzlich versichert werden.

Kostenblock Glasversicherung: Folgende Kosten sind summarisch bis 5.000 Euro versichert. Die Versicherung erfolgt auf „Erstes Risiko“, d. h., dass bei den Kosten keine Unterversicherung angerechnet wird.

  • Schäden an von innen beschlagenen oder eingetrübten Mehrscheiben-Isolierverglasungen durch Undichtwerden der Randverbindungen (sog. „Blindwerden“)
  • Künstlerisch bearbeitete Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas oder Kunststoff (z. B. Motivdarstellung durch Glasmalerei, Ätzung, Schliff) sowie Blei- und Messingverglasungen mit künstlerischer Bearbeitung
  • Erneuerung von Anstrichen, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versicherten Sachen
  • Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen
  • Beseitigung von Schäden an ausgestellten Waren und Dekorationsmitteln hinter versicherten Scheiben
  • Beseitigen und Wiederanbringen von Gegenständen, die das Einsetzen behindern (z. B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen, Schaufensterabschlüsse)
  • Zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z. B. Kran- oder Gerüstkosten)

Betriebsschließungs-Pauschalversicherung

Die Betriebsschließungs-Pauschalversicherung umfasst Schäden und Kosten infolge Schließung, Desinfektion und Tätigkeitsverboten, Schäden an Vorräten und Waren sowie Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen. ERGO stellt Versicherungsschutz für das auf den Versicherungsort bezogene Auftreten einer Krankheit oder eines Krankheitserregers nach den Bedingungen zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass gegen den versicherten Betrieb oder die dort beschäftigten Personen eine behördliche Einzelanordnung durch eine nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) zuständige Behörde erlassen wird. Diese Krankheiten oder Krankheitserreger müssen entweder in der versicherten Betriebsstätte auftreten oder an dort beschäftigten Personen festgestellt oder vermutet werden. Allgemeine behördliche Maßnahmen, z. B. zur Gefahrenabwehr, sind nicht Gegenstand der Versicherung. Die Haftzeit für Betriebsschließungsschäden beträgt 30 Schließungstage und beginnt mit der Anordnung zur Betriebsschließung.

Es gibt Risiken, die für einen Versicherer nicht kalkulierbar sind. Die Erfahrungen der Corona-Krise haben gezeigt, dass auch Schäden infolge einer Epidemie oder Pandemie nicht kalkulierbar sind. Daher sind Schäden als Folge einer Epidemie oder einer Pandemie ausgeschlossen.

Die Betriebsschließungs-Pauschalversicherung ist eine Versicherung auf Erstes Risiko. Versichert sind:

  • Schäden infolge Betriebsschließung bis zu 20 % der vereinbarten Versicherungssumme
  • Schäden infolge Tätigkeitsverboten bis zu 20 % der vereinbarten Versicherungssumme
  • Kosten einer Desinfektion der Betriebsräume oder –einrichtung bis zu 1 % der vereinbarten Versicherungssumme, mindestens 5.000 Euro
  • Kosten von Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen bis zu 1 % der vereinbarten Versicherungssumme, mindestens 5.000 Euro
  • Kosten der Vernichtung oder Brauchbarmachung von Vorräten und Waren bis zu 10 % der vereinbarten Versicherungssumme für Vorräte und Waren, mindestens 2.500 Euro

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch mit dem Ablauf von 14 Tagen ab Antragstellung (Wartezeit).

Elektronik-Pauschalversicherung

Die Elektronik-Pauschalversicherung bietet Versicherungsschutz für elektrotechnische und elektronische Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikations-, Büro-, Sicherungs- und Meldetechnik. Darüber hinaus kann bei bestimmten Betriebsarten auch die Zusatzdeckung für elektrotechnische und elektronische Anlagen und Geräte der Medizintechnik, der Mess-, Prüf- und Steuerungstechnik, der Satz- und Reprotechnik sowie der Bild- und Tontechnik versichert werden. Versichert sind unvorhergesehene Sachschäden (z. B. durch Bedienungsfehler, Schwelen, Glimmen, Sengen und Kurzschluss). Die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl und Leitungswasser sind ausgeschlossen und sollten über die Geschäftsinhaltsversicherung versichert werden.

Kostenblock Elektronik-Pauschalversicherung: Folgende Kosten sind jeweils bis zu 25.000 Euro auf Erstes Risiko versichert. Die Versicherung erfolgt auf Erstes Risiko, d. h., dass bei den Kosten keine Unterversicherung angerechnet wird.

  • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
  • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Luftfrachtkosten
  • Bergungskosten
  • Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüstgestellung, Bereitstellung eines Provisoriums

Eichkosten für Wiegeeinrichtungen sind bis zu 5.000 Euro und Programmierkosten für Kassen und Kassensysteme bis zu 2.500 Euro jeweils auf Erstes Risiko mitversichert. Die zur versicherten Hardware gehörende Software (Daten, Programme und Wechseldatenträger) ist mit einer Versicherungssumme von 5.000 Euro auf Erstes Risiko mitversichert. Hierfür gilt eine Selbstbeteiligung von 500 Euro.

 

Zur Versicherung des Geschäftsinhalts - Attraktiven Basisschutz online abschließen

Die ERGO Geschäftsinhaltsversicherung Kompakt ist besonders geeignet für online-affine Kunden im kleingewerblichen Bereich und bietet einen attraktiven Basisschutz. Das Produkt wird direkt online über ergo.de oder die Agentur-Homepages im Geschäftskundenbereich abgeschlossen. Es steht für ausgewählte Betriebsarten zur Verfügung und beinhaltet die Geschäftsinhaltsversicherung sowie den möglichen Einschluss einer Glas- und Elektronik-Pauschalversicherung. Dabei sind keine individuellen Anpassungen am Versicherungsschutz möglich. Die Ausfertigung des Produkts erfolgt sofort (sog. Dunkelverarbeitung).

Es gelten dieselben Bedingungen wie bei Geschäftsinhalt (VBIG 19), Glas (BGLG 19) und Elektronik-Pauschal (BELG 19).

Neben einer einjährigen Laufzeit gelten folgende Besonderheiten:

Geschäftsinhaltsversicherung

  • Die maximale Versicherungssumme beträgt 500.000 Euro.
  • Die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm/Hagel sowie die jeweilige Absicherung von Ertragsausfall sind obligatorisch. Die übrigen Gefahren Überschwemmung/Rückstau*, Sonstige Naturgefahren* sowie Extended Coverage Gefahren und Unbenannte Gefahren können eingeschlossen werden.
    * Voraussetzung sind maximal Zürs-Gefährdungsklasse 1 oder 2 sowie Erdbebenzone 1 oder 2.
  • Für den Online Abschluss muss bestätigt werden, dass sich die Einrichtung, Vorräte und Waren nicht in einem Zelt, halboffenen Gebäude, Gewächshaus, Schiff, mobilen Gebäude, Container oder Foodtruck etc. befinden (keine Bauartklasse „S“).
  • Der Kunde muss bestätigen, dass die beschriebenen Grundsicherungen für die Gefahr Einbruchdiebstahl (ED-Sicherungen) vorhanden sind.
  • In der ERGO Geschäftsinhaltsversicherung Kompakt ist die Flexi-SB nicht möglich. Der Kunde kann zwischen zwei festen Selbstbeteiligungen (500 oder 1.000 Euro) für alle vereinbarten Gefahren wählen. Bei Auswahl „keine Selbstbeteiligung“ für die Grundgefahren (Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm/Hagel) gelten für die Gefahren Überschwemmung/Rückstau, Sonstige Naturgefahren, Extended Coverage Gefahren und Unbenannte Gefahren jeweils 500 Euro feste Selbstbeteiligung.
  • Die Einschlüsse Ertragsausfall Plus und Service Plus sind möglich.

Glasversicherung

  • Es können keine weiteren Einschlüsse (z. B. Werbeanlagen) gewählt werden.

Elektronik-Pauschalversicherung

  • Es gelten dieselben Regelungen zur Festlegung der VSU und zur maximalen Versicherungssumme (175.000 Euro) wie beim Individual-Produkt. 
  • Der Einschluss der Zusatzdeckung ist möglich.

Sofern der Kunde eine abweichende Absicherung benötigt oder besondere Risikoverhältnisse vorliegen, bietet ihm das Individual-Produkt die nötige Flexibilität. Es benötigt eine individuelle Beratung und kann deshalb nicht online abgeschlossen werden.

Zur Versicherung des Geschäftsinhalts

Landwirtschaftlich Inhaltsversicherung

Die Landwirtschaftliche Inhaltsversicherung bietet Versicherungsschutz für technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, Tierbestand, Ernteerzeugnisse und sonstige Vorräte der Landwirtschaft.

Komplettiert wird der Versicherungsschutz durch die Ertragsausfalldeckung. Ist der versicherte Betrieb durch einen Sachschaden ganz oder teilweise unterbrochen, werden die fortlaufenden Kosten und der entgehende Gewinn für den vereinbarten Zeitraum (Haftzeit) ersetzt.

Versicherbare Gefahren:

  • Feuer (muss immer gewählt werden): Versichert sind Schäden, die durch Brand, Blitzschlag oder Überspannung durch Blitz verursacht werden. Auch gegen Schäden durch Explosion, Implosion und Aufprall eines Luftfahrzeugs sowie Fermentationsschäden an Ernteerzeugnissen, Schwelzersetzungsschäden an mineralischem Dünger und Stromschlag ist der Kunde abgesichert.
  • Einbruchdiebstahl: Erstattet werden der Verlust der versicherten Sachen sowie deren Beschädigung. Vandalismus nach einem Einbruch gehört ebenso dazu wie Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks und auf Transportwegen.
  • Leitungswasser: Wenn Wasser bestimmungswidrig aus den Rohren oder Installationen des Gebäudes entweicht, ersetzt ERGO die Kosten für die Beseitigung des Schadens am Rohr sowie den entstandenen Nässeschaden an der versicherten Einrichtung.
  • Sturm/Hagel: Der Schutz umfasst Schäden, die durch direkte Einwirkung von Sturm oder Hagel eintreten oder durch umherfliegende Gegenstände wie Bäume oder Gebäudeteile verursacht werden. Von einem Sturm ist ab Windstärke 8 die Rede.
  • Weitere Elementargefahren: Versichert sind Schäden, die durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch entstehen. Auch Schäden durch Lawinen, Schneedruck oder einen Vulkanausbruch sind im Versicherungsschutz inbegriffen.

Versicherte Kosten: Folgende Kosten sind summarisch bis zu 100 % der Versicherungssumme, maximal 2,5 Mio. Euro versichert. Die Versicherung erfolgt auf „Erstes Risiko“, d. h., dass bei den Kosten keine Unterversicherung angerechnet wird.

  • Aufräumungs-, Abbruch- und Absperrkosten; Bewegungs- und Schutzkosten; Feuerlöschkosten; Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen
  • Kosten für die Dekontamination von Erdreich
  • Sachverständigenkosten ab 25.000 Euro Schadenshöhe (Ersatz von 80 % der Kosten)
  • Mehrkosten infolge von Preissteigerungen
  • Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen
  • Wiederherstellungskosten für Geschäftsunterlagen und sonstige Datenträger
  • Kosten des Aufgebotsverfahrens und der Wiederherstellung von Wertpapieren und sonstigen Urkunden
  • Mehrkosten durch Technologiefortschritt
  • An der Außenseite des Gebäudes angebrachte Sachen
  • Kosten infolge Abhandenkommens von Geldschrankschlüsseln

Weitere versicherte Kosten, für die jeweils eigene Entschädigungsgrenzen gelten (Auszug):

  • Wertsachen in verschlossenen Panzer-Geldschränken, gepanzerten Geldschränken, mehrwandigen Stahlschränken mit einem Mindestgewicht von 300 kg oder eingemauerten Stahlwandschränken mit mehrwandiger Tür oder in Tresorräumen bis 15.000 Euro
  • Wertsachen unter anderem Verschluss in Behältnissen, die erhöhte Sicherheit bieten, und zwar auch gegen Wegnahme des Behältnisses selbst bis 1.500 Euro
  • Schäden an eigenen Weidetieren durch Diebstahl sowie Tod bzw. Nottötung aufgrund böswilliger Verletzung seitens Dritter bis 10.000 Euro (max. 2.500 Euro je Tier)
  • Überspannungsschäden durch Blitz oder durch sonstige atmosphärische Elektrizität bis 10.000 Euro
  • Schäden an Heu- und Strohlagerung im Freien oder in offenen Gebäuden in der Gefahr Feuer bis 15.000 Euro
  • Gebäudebeschädigungen sowie Schlossänderungskosten in der Gefahr Einbruchdiebstahl bis 15.000 Euro

Die komplette Übersicht der versicherten Kosten steht in den Bedingungen (§ 3 VBLG 09), die hier abgelegt sind.

Weitere Vorteile zur Landwirtschaftlichen Inhaltsversicherung stehen hier.

Zur  Absicherung des Geschäftsinhabers: Die ERGO Betriebskostenversicherung

Freiberufler oder Selbstständige können sich weder Krankheiten noch Unfälle leisten. Die ERGO Betriebskostenversicherung bietet eine intelligente Lösung.

Wird der Betrieb aufgrund 100%iger Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person durch Krankheit oder Unfall unterbrochen, so ersetzt ERGO die fortlaufenden Betriebskosten, die infolge der Betriebsunterbrechung nicht erwirtschaftet werden konnten. Wird eine Vertretung engagiert, werden die Kosten für die Ersatzkraft  sowie die fortlaufenden Betriebskosten, die die Ersatzkraft nicht erwirtschaftet hat, entschädigt.

Versicherte fortlaufende Betriebskosten sind z. B. Miete, Gehälter, Zinsen, Grundgebühren für Energie, Leasinggebühren für technische Geräte, Abschreibungen auf Sachanlagen. Es gilt die vereinbarte Höchstentschädigung pro Ausfalltag.

Die Haftzeit beträgt 12 Monate, sie beginnt nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit. Für medizinisch notwendige Spätversorgungen nach einem Unfall (z. B. Materialentfernung) verlängert sich die Haftzeit auf 24 Monate.

Weitere Vorteile zur Betriebskostenversicherung stehen hier.

Die ERGO Betriebskostenversicherung ist auf mehr als 300 Betriebsarten zugeschnitten. Einige Beispiele:

  • Akustiker, Optiker
  • Apotheken
  • Architekten
  • Ärzte (und viele weitere Praxisberufe)
  • Bestattungsinstitute
  • Dentallabore
  • Event- und Werbeagenturen
  • Fahrschulen
  • Film- und Tonstudios
  • Forschungsinstitute
  • Friseure und Kosmetiksalons
  • Gebäudereinigungen
  • Heilberufe
  • Ingenieure
  • Makler
  • Orthopädische Werkstätten
  • Rechts- und Wirtschaftsberatungen
  • Reisebüros
  • Softwareentwicklungen
  • Therapeuten und ambulante Pflegedienste

Freiberufler oder Selbstständige können sich weder Krankheiten noch Unfälle leisten. Mit der ERGO Betriebskostenversicherung bieten wir eine intelligente Lösung: Bei Arbeitsunfähigkeit werden die laufenden Betriebskosten von uns ersetzt. Wahlweise kann auch eine externe Ersatzkraft eingesetzt werden, deren Lohnkosten wir dann ebenfalls erstatten. Sie garantiert weiterhin einen reibungslosen Betrieb. Kann die Ersatzkraft nicht sämtliche Kosten erwirtschaften, übernehmen wir auch die nicht erwirtschafteten Kosten.

Betriebskostenversicherung – Damit Ihr Betrieb auch ohne Sie weiterläuft

  • Übernahme der laufenden Betriebskosten nach Ablauf der Karenzzeit für längstens 12 Monate
  • Schutz für Miete, Gehälter, Zinsen, Grundgebühren für Energie, Leasinggebühren für technische Geräte, Abschreibungen auf Sachanlagen etc.
  • Verlängerung der Haftzeit auf 24 Monate für medizinisch notwendige Spätversorgung
  • Kostenersatz für externe Ersatzkraft
  • Ersatz von Werbekosten zur Bekanntmachung der Wiedereröffnung bis 2.500 Euro
  • Weiterzahlung der laufenden Kosten bis zu zwei Monate bei Betriebsaufgabe infolge Berufsunfähigkeit oder Tod der versicherten Person
  • Ersatz der Auflösungskosten des Betriebs bis zu 15 % der Versicherungssumme bei Betriebsaufgabe infolge Berufsunfähigkeit oder Tod der versicherten Person

Unsere Betriebskostenversicherung ist speziell auf mehr als 300 Betriebsarten zugeschnitten:

  • Architekten
  • Ingenieure
  • Heilberufe
  • Ärzte (und viele weitere Praxisberufe)
  • Dentallabore
  • Akustiker / Optiker
  • Apotheken
  • Event- und Werbeagenturen
  • Film- und Tonstudios
  • Therapeuten und ambulante Pflegedienste
  • orthopädische Werkstätten
  • Rechts- und Wirtschaftsberatungen 
  • Softwareentwicklungen
  • Forschungsinstitute
  • Bestattungsinstitute
  • Fahrschulen
  • Gebäudereinigungen
  • Friseure und Kosmetiksalons
  • Makler- und Reisebüros

         ... und viele mehr

Wir springen ein, wenn die versicherte Person ausfällt

Mit unserer Betriebskostenversicherung ist Ihr Kunde gut abgesichert gegen die oftmals weit reichenden wirtschaftlichen Konsequenzen einer Arbeitsunfähigkeit, zum Beispiel wenn

  • Klienten nicht beraten werden können
  • Mandanten nicht vertreten werden können
  • Patienten nicht behandelt werden können

Unsere Betriebskostenversicherung in Beispielen

Ein Masseur zieht sich beim Skifahren einen Kreuzbandriss zu. Nach Operation und stationärer Behandlung ist er noch weiter arbeitsunfähig. Erst nach vier Monaten kann er wieder in der Praxis arbeiten. Die Betriebskostenversicherung ersetzt die nicht erwirtschafteten laufenden Betriebskosten von monatlich 1.500 Euro. Zur Bekanntmachung der Wiedereröffnung fallen 1.250 Euro an Kosten an, die ebenfalls erstattet werden.

Ein Steuerberater ist aufgrund eines Bandscheibenvorfalls über zwei Monate arbeitsunfähig. Der Kanzleibetrieb wird durch die Mitarbeiter und den Einsatz einer Vertretung aufrechterhalten. Die Betriebskostenversicherung ersetzt für die Ersatzkraft 12.700 Euro.

Die ERGO Industrie-Police

Versichert werden

  • Gebäude
  • Technische und kaufmännische Betriebseinrichtung
  • Vorräte

Versicherbare Gefahren

  • Feuer
  • Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, böswillige Beschädigung
  • Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen
  • Bestimmungswidriger Austritt von Löschmedien aus Feuerlöschanlagen
  • Leitungswasser
  • Sturm, Hagel
  • Überschwemmung
  • Erdbeben
  • Erdsenkung, Erdrutsch
  • Schneedruck, Lawinen
  • Vulkanausbruch
  • Einbruchdiebstahl, Rauch
  • Weitere unbenannte Gefahren
  • Ertragsausfallschäden

Aufgrund der Zusammenführung der klassischen Sachversicherung, der Technischen Versicherung und der Transportversicherung in einem spartenübergreifenden Produkt mit einfachem Handling (eine Police, ein Bedingungswerk) können zusätzlich versichert werden:

  • Sachschäden an Maschinen, maschinellen, elektrotechnischen oder elektronischen Einrichtungen
  • Schäden auf weltweiten Transporten im Rahmen der vereinbarten Entschädigungsgrenzen ohne besondere Anmeldung

Mitversichert ohne zusätzlichen Beitrag

Folgende Positionen sind ohne zusätzlichen Beitrag bis zum jeweils vereinbarten Betrag mitversichert:

In der Sachversicherung:

  • Bargeld, Wertpapiere und sonstige Urkunden, Geschäftsunterlagen und sonstige Unterlagen, Modelle und Muster, Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen, Kraftfahrzeuge von Betriebsangehörigen und Besuchern
  • Feuerlöschkosten, Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten, Bergungs- und Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen, Wiederherstellungs- oder Reproduktionskosten von Geschäftsunterlagen, Sachverständigenkosten, Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen, Kosten für die Dekontamination von Erdreich, Mehrkosten durch Preissteigerungen, behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen und Technologiefortschritt, provisorische Sicherungsmaßnahmen und Beseitigung von Gebäudeschäden nach einem Einbruch, Schlossänderungskosten
  • Sachen außerhalb des Versicherungsortes und auf neu hinzukommenden Betriebsgrundstücken und Unternehmen
  • Höherhaftung für die vereinbarten Sachpositionen
  • Unterversicherungsverzicht

In der Ertragsausfallversicherung:

  • Sachverständigenkosten, Wertverluste und zusätzliche Aufwendungen, Vertragsstrafen, zusätzliche Standgelder
  • Neu hinzukommende Betriebsstellen und Unternehmen
  • Rückwirkungsschäden
  • Nutzungsbeschränkungen
  • Unterversicherungsverzicht

Weitere Vorteile zur ERGO Industrie-Police stehen hier.